Was kostet die Behandlung?
Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für eine Behandlung beim Heilpraktiker findet in der Regel nicht statt. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse müssen Leistungen beim Heilpraktiker also separat bezahlen oder aber eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abschließen.
Private Krankenversicherungen sind oftmals zu einer Kostenübernahme bereit, jedoch in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Leistungen des Heilpraktikers übernommen werden. In vielen Fällen muss mit einer Zuzahlung gerechnet werden. Jede Krankenkasse verfügt über verschiedene Tarife und erstattet daher nur bestimmte Leistungen.
Die Honorarabrechnung ist in jedem Falle durch Sie vorab zu begleichen, unabhängig von der Einreichung und Erstattungsfähigkeit der Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung.
Anamnese und Erstuntersuchung
Das Honorar für die Erstanamnese und alle erforderliche Untersuchungen beträgt 149,- EUR.
Bitte beachten Sie! Die Erstuntersuchung muss am gleichen Tag in bar bezahlt werden.
Therapiekosten
Da jede Behandlung individuell und abhängig von Ihrem Gesundheitszustand ist, können die Behandlungskosten erst nach der Erstanamnese und Laboruntersuchung in einem Therapieplan festgelegt werden. Sie entscheiden anschließend, ob die empfohlene Therapie für Sie sinnvoll ist.
Sie haben einen Wunschtermin?
Sie können zum Beispiel nur nach Feierabend oder samstags? Kein Problem! Nennen Sie mir 2-3 Wunschtermine, am einfachsten über das Kontaktformular, und ich gebe Ihnen noch am selben Tag Bescheid.
Für weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.